Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene mit dem Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Die zurückbleibende Asche wird in einer Urne aufbewahrt und auf einem Friedhof beigesetzt.

Vor der Einäscherung kann eine Trauerfeier stattfinden. Trauerfeier und Beisetzung der Urne können an verschiedenen Friedhöfen vorgenommen werden.

Als Beisetzungsstätten werden Urnen-Reihengräber für eine Urne, Familiengräber und Mauernischen angeboten. Eine Urne kann auch in einem Erdbestattungsgrab beigesetzt werden. Eine Aufbewahrung oder Beisetzung der Asche außerhalb von Friedhöfen ist nicht gestattet.

Ausgenommen vom Beisetzungszwang auf einem Friedhof ist die Bestattung der Urne zur See.

Bei einer Feuerbestattung ist es erforderlich, dass eine zu Lebzeiten persönlich geschriebene Willenserklärung des Verstorbenen vorliegt. Verwandte bis zu einem gewissen Verwandtschaftsgrad können jedoch eine Feuerbestattung ebenfalls bestimmen. Gleiches gilt unter gewissen Voraussetzungen auch für Betreuer und Kommunen.

Der Bestatter Ihres Vertrauens an Ihrem Wohnort zeigt Ihnen verschiedene Möglichkeiten des Ablaufes, der Beisetzungsmöglichkeiten auf. Ferner hält er ein breites Sortiment an Särgen und Urnen bereit.